Verhinderungspflege
Auch Menschen, die Angehörige, Nachbarn oder gute Freunde dauerhaft pflegen, werden einmal krank, müssen zum Arzt oder wollen während einiger Urlaubstage ein wenig Kraft tanken.
Dann brauchen Sie eine gute Vertretung für Ihre Pflege.
In solchen Fällen haben Sie pro Kalenderjahr Anspruch auf bis zu vier Wochen sogenannter Ersatzpflege, auch Vertretungs- oder Verhinderungspflege genannt. Die Leistung der Ersatzpflege können Sie erstmals erhalten, wenn Sie mindestens sechs Monate lang zu Hause von einer privaten Pflegeperson betreut worden sind.
Die Verhinderungspflege rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, welche pro Kalenderjahr bis zu 1.612,00 EUR dafür übernimmt. Bei Nichtinanspruchnahme verfällt diese Leistung für das jeweilige Jahr.
stundenweise Verhinderungspflege
Benötigen Sie einmal für weniger als acht Stunden am Tag eine Vertretung für Ihre Pflege, z.B. weil Ihre Pflegeperson zum Arzt muss, ins Kino gehen möchte oder sich mal aus der Pflege zurückziehen möchte usw., können Sie auch dann eine finanzielle Unterstützung bekommen, wenn Sie bereits vier Wochen Leistungen für die Ersatzpflege erhalten haben.
Die Kosten für eine solche stundenweise Verhinderungspflege werden nicht auf die maximal möglichen vier Wochen angerechnet, sondern nur auf den Höchstbetrag von 1.612 Euro. Mehr als 1.612 Euro pro Kalenderjahr darf die Pflegekasse für die Verhinderungspflege pro Kalenderjahr allerdings nicht bezahlen. Wird das Budget für die Kurzzeitpflege im Kalenderjahr nicht in Anpruch genommen, können jedoch zusätzliche 806 Euro für Verhinderungspflege verwendet werden.
Verhinderungspflege mit 24-h-Betreuung
Kann der Pflegebedürftige während der Abwesenheit der Pflegeperson nicht in seiner Häuslichkeit bleiben, sind wir bei der Organisation einer Unterbringungsmöglichkeit behilflich.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern!